Die Stadt Aachen soll umgehend die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf
- Flächen längs Autobahnen oder Schienenwegen (Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn)
- versiegelten Flächen
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
zu ermöglichen. Die Stadt soll die Stawag auffordern, die bebaubaren Flächen zur Solarstrom-Erzeugung zu nutzen, sofern sich keine anderen Betreiber finden.
Abschätzung der nutzbaren Fläche:
Länge des Schienen- und Autobahn-Netzes im Stadtgebiet Aachen: 51,7 km
Fläche Schutzstreifen: ca. 10 Mio m2
Schätzung nutzbare Modul-Fläche an Verkehrswegen und auf versiegelten u. Konversions-Flächen: ca. 1 Mio m2
Ein Überblick über die in Frage kommenden Flächen und eine erste Einschätzung der Eignung findet sich hier. Soweit es sich um Landwirtschaftsflächen handelt, ist die parallele Nutzung zur Stromerzeugung und zur Nahrungsmittelproduktion denkbar, siehe Forderung 1 unter „Forschungsinitiativen“ .
PV-Leistung: 100 MW
Bilanz:
Stromproduktion | 70 Mio kWh / a | 100.000 kW x 700 kWh / kW / a |
Brutto-THG-Vermeidung | 42 Mio kg / a | aktuell; in Zukunft weniger |
THG-Emission (PV-LCA) | 4,7 Mio kg / a | aktuell; in Zukunft weniger |
THG-Emission Stadt AC | 21.000 kg (vernachlässigbar) | Planung 5000 h |
Ausgaben Stadt AC | ca. 210.000 € | Planung |
Einnahmen Stadt AC | ca. 200.000 € | Gewerbesteuer |
Netto-THG-Vermeidung über Lebensdauer der Anlagen: ca. 370 Mio kg
Finanzielle Kosten für Stadt AC: – (keine Netto-Kosten)
Vermeidungskosten für Stadt AC: keine