Anschlussförderung für alte PV- und Windanlagen

Ab dem Jahr 2021 entfällt für ältere Solar- und Windanlagen der Vergütungsanspruch gemäß EEG.  Wenn keine Anschluss-Regelung gefunden wird, werden viele dieser Anlagen nicht mehr weiterbetrieben werden, obwohl sie durchaus noch für einige Jahre Strom produzieren könnten.

Die Stadt soll die Stawag auffordern und erforderlichenfalls anweisen, ein Aachener Modell für Anlagen, die aus dem EEG fallen, aufzulegen, bei dem sie den Strom unbürokratisch abnimmt und mit mindestens 6 ct/kWh vergütet.

Bilanz:

Es wird nicht mehr Strom produziert als bisher, sondern es wird vermieden, dass durch die Betriebseinstellung von alten PV- und Windanlagen weniger EE-Strom erzeugt wird.

Betroffene Strommenge im Jahre 2021: 0,8 Mio kWh PV; 9 Mio kWh Wind.

Betroffene (vermiedene) Netto-Emission im Jahr 2021: 6,4 Mio kg CO2-Äq.

Kosten Stawag: 50.000 bis 200.000 Euro Zusatzkosten beim Stromeinkauf (gegenüber vermutetem Börsenpreis von 40 bis 55 Euro pro MWh in 2021); dieses Zusatzkosten können durch Weiterverkauf des grünen Stroms aus Aachener Anlagen wahrscheinlich mehr als ausgeglichen werden.

Kosten Stadt Aachen: praktisch keine

Einnahmen Stadt Aachen:   12.000 Euro Standortmiete, die wegfallen würden, falls WEA mangels Wirtschaftlichkeit abgebaut werden.

Vermeidungskosten: keine Kosten, sondern finanzieller Überschuss für die Stadt Aachen.