Wir konzentrieren uns bei der Auswahl und Bewertung von Forderungen zum Klimaschutz auf Maßnahmen, die der Verminderung von THG-Emissionen dienen. Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels in der Stadt Aachen abmildern sollen (Anpassungsmaßnahmen) betrachten wir nur, wenn nicht die Gefahr besteht, dass diese Maßnahmen zu erheblichen zusätzlichen THG-Emissionen führen und somit den globalen Treibhaus-Effekt verstärken.
Die im Rahmen des Klimanotstands geforderten Maßnahmen unterteilen wir in „Bilanzierte Sofortmaßnahmen“, „Allgemeine Forderungen“ und „Forschungsinitiativen“; unter „Finanzierung“ machen wir Vorschläge, wie die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Mittel bereitgestellt werden sollen.
Unter „Bilanzierte Sofortmaßnahmen“ fassen wir Maßnahmen ins Auge, die von der Stadt Aachen sofort und eigenständig umgesetzt werden können und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Für alle geforderten Sofortmaßnahmen werden die Kosten sowie eventuelle Einnahmen für den städtischen Haushalt abgeschätzt.
- Für alle geforderten Sofortmaßnahmen wird die zu erwartende Auswirkung auf den Treibhauseffekt (CO2-Äq pro Jahr) abgeschätzt; dabei sind nicht nur die THG-Einsparungen, sondern auch die mit der jeweiligen Maßnahme verbundenen zusätzlichen Emissionen zu ermitteln und miteinander zu verrechnen.
- Nicht betrachtet werden Maßnahmen,
- deren THG-Wirkung unbekannt oder negativ (klimaschädlich) ist.
- deren finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in keinem Verhältnis zu eventuellen Klima-Vorteilen stehen. Als Obergrenze verwenden wir Vermeidungskosten (für den städtischen Haushalt) von 200 Euro pro Tonne CO2-Äq. Teurere Maßnahmen betrachten wir i. allg. (derzeit) nicht, kostengünstigere sind tendenziell zu bevorzugen.
Unser Wert entspricht (etwa) dem vom Umweltbundesamt für die Berechnung von Klimaschäden empfohlenen Betrag (für 2016: 180 Euro pro Tonne CO2-Äq; für 2030: 205 Euro pro Tonne CO2-Äq), wobei allerdings Schäden, die erst für zukünftige Generationen eintreten, geringer bewertet werden, als Schäden, die sich schon heute auswirken. Bei Gleichgewichtung heutiger und zukünftiger Schäden (Zeitpräferenzrate 0) beträgt der Wert 640 Euro pro Tonne CO2-Äq (2016).
4. Die geforderten Sofort-Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW erfüllen.