Finanzierung

  1. Die Stadt soll alle Einnahmen auflisten, die ihr durch den Betrieb von Solar- und Windanlagen entstehen (Gewerbesteuer, Vermietung und Verpachtung von Dächern und Grundstücken…). Diese Einnahmen sollen ab sofort ausschließlich für Klimaschutz­-Maßnahmen eingesetzt werden.
  2. Die Stadt soll alle Einnahmen aus der Konzessionsabgabe der Netzbetreiber ab sofort vollständig für den Klimaschutz einsetzen.
  3. Eventuelle Zusatzeinnahmen (im Vergleich zu 2018) der Stadt durch die anstehende Grundsteuer-Reform sollen komplett für Klimaschutz-Maßnahmen verwendet werden.
  4. Ab dem Haushaltsjahr 2021 soll die Stadt Aachen mindestens 10% ihrer Haushaltsmittel für Klimaschutz-Maßnahmen einsetzen. Der Prozentsatz soll erhöht werden, falls sich abzeichnet, dass die von der Stadt Aachen für das Jahr 2020 festgelegten Klimaschutz-Ziele auch bis 2025 nicht erreicht werden.