Die Stadt Aachen soll umgehend die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf
- Flächen längs Autobahnen oder Schienenwegen (Entfernung bis zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn)
- versiegelten Flächen
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
zu ermöglichen. Die Stadt soll die Stawag auffordern, die bebaubaren Flächen zur Solarstrom-Erzeugung zu nutzen, sofern sich keine anderen Betreiber finden.
Abschätzung der nutzbaren Fläche:
Länge des Schienen- und Autobahn-Netzes im Stadtgebiet Aachen: 51,7 km
prinzipiell nutzbare Fläche in dem Schutzstreifen: ca. 7,8 Mio m2
(siehe hier)
nutzbare Modulfläche bei Nutzung von 50% dieser Flächen und Belegung mit PV-Modulen zu jeweils etwa 50%: 2 Mio m2
installierbare Leistung bei 200Wp/m²: 400 000 KWp
Ein Überblick über die in Frage kommenden Flächen und eine erste Einschätzung der Eignung findet sich hier. Soweit es sich um Landwirtschaftsflächen handelt, ist die parallele Nutzung zur Stromerzeugung und zur Nahrungsmittelproduktion jetzt zulässig. Insbesondere auf den Wiesen im Aachener Süden gibt es hier viele geeignete Flächen. Auch eine Nutzung als „Teilüberdachung“ im Gemüseanbau ist möglich, siehe Forderung 1 unter „Forschungsinitiativen“ . Die Stadt könnte also solche Flächen ausweisen und die entsprechende Nutzung durch zusätzliche Gelder fördern .
PV-Leistung: 100 MW
Bilanz:
Stromproduktion | 280 Mio kWh / a | 400.000 kW x 700 kWh / kW / a |
Brutto-THG-Vermeidung | 168 Mio kg / a | aktuell; in Zukunft weniger |
THG-Emission (PV-LCA) | 18,8 Mio kg / a | aktuell; in Zukunft weniger |
THG-Emission Stadt AC | 42.000 kg (vernachlässigbar) | Planung 10.000 h |
Ausgaben Stadt AC | ca. 420.000 € | Planung |
Einnahmen Stadt AC | ca. 400.000 € | Gewerbesteuer |
Netto-THG-Vermeidung über Lebensdauer der Anlagen: ca. 1.480 Mio kg
Finanzielle Kosten für Stadt AC: – (keine Netto-Kosten)
Vermeidungskosten für Stadt AC: keine